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25.10.2020, 16:44 Uhr | Herbert Miche
Anmerkungen bezüglich der Fusionsbroschüre zur geplanten Fusion der Kommunen Bad Lauterberg und Walkenried Fusion soll schmackhaft gemacht werden Zweifelhafte Beeinflussung - finanziert mit unseren Steuergeldern Die Fusionsbroschüre macht deutlich, dass eine Fusion dem Bürger „schmackhaft“ gemacht werden soll. Man kann den Eindruck gewinnen, dass hier dem Bürger vermittelt werden soll, dass es ohne Fusion keine Zukunft gibt. Es wird deutlich, dass Bad Lauterberg sehr daran gelegen ist, auch in Zukunft mehr als 10.000 Einwohner:Innen aufweisen zu können. Das ist aber für die Zukunft nur möglich, wenn Bad Lauterberg mit Walkenried fusioniert. Eine Fusion hätte zur Folge, dass die dann neue Kommune jedes Jahr mehr Geld (Schlüsselzuweisungen) aus dem Finanzsystem erhalten würde. Bei der überwiegenden Zahl der kommunalen Gebietskörperschaften reichen die Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen (Steuern, Gebühren, Beiträge) und privatrechtlichen Quellen nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Daher sind ergänzende Systeme notwendig, diese Träger öffentlicher Aufgaben mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. In Artikel 106 Abs. 7 des Grundgesetzes findet sich die rechtliche Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich. Die Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleiches lassen sich in drei Arten aufteilen: 1). Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen. Schlüsselzuweisungen werden finanzkraftabhängig verteilt, 2). Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten. 3.) Zudem kann auf Antrag eine Bedarfszuweisung gewährt werden. Sie können in begründeten Ausnahmefällen im Rahmen einer antragsbezogenen Einzelfallprüfung gewährt werden und dienen zur Abdeckung von Fehlbeträgen, die aufgrund einer außergewöhnlichen Lage entstanden sind. Meine o.a. Ausführungen zum kommunalen Finanzausgleich soll nur deutlich aufzeigen, dass die gewährten Mittel keine „Geschenke“ des Landes sind, sondern dass darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht. Zusammengefasst: Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches hat es schon immer Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen gegeben. Bei einer neuen (fusionierten) Gemeinde wären diese Zuweisungen höher, das ist richtig. Aber die gewährten Gelder müssen sich dann auch mehr Kommunen teilen bzw. stehen dann für mehr Kommunen zur Verfügung. Das wäre einmal Bad Lauterberg mit den vier Stadtteilen Bad Lauterberg, Barbis, Bartolfelde und Osterhagen und die Gemeinde Walkenried mit den Ortsteilen Walkenried, Wieda und Zorge. Den durchaus größeren „Kuchen“ müssen sich dann mehrere teilen.
In der Informationsbroschüre steht u.a.: Hierzu eine sehr interessante Anmerkung von Herrn Bernd Jackisch, Bad Lauterberg, Regionssprecher Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge: 7,1 Mio. € zusätzliche Finanzmittel durch die Fusion ?? Schauen wir genau hin, wie sich die Beträge zusammensetzen: 740.000 Euro > Bedarfszuweisung Walkenried 2020 Bedacht werden muss an dieser Stelle auch, dass die Zuweisungen für einen BEDARF, also für eine bereits notwendige Sache erfolgt und das Geld NICHT zur freien Verfügung steht.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich die sog. Fusionsrendite für die ersten fünf Jahre nur aus dem VERZICHT auf die erhöhte Kreisumlage (1.500.000 €) und den erhöhten Schlüsselzuweisungen (1.650.000 €) ergibt. Sie beträgt NICHT 7,1 Mio. Euro, sondern nur 3.150.000 € = 630.000 € pro Jahr. Nach den ersten fünf Jahren, also ab 2027 bleiben nur noch die höhere Schlüsselzuweisung in Höhe von 330.000 €, von denen etwa 150.000 € für die Kreisumlage abzuführen sind. Unter dem Strich folglich nur noch 180.000 € für Walkenried und Bad Lauterberg zusammen. Verteilt man diese Summen etwa auf die 2/3 der Einwohneranzahl aus Bad Lauterberg, dann beträgt der jährliche „Vorteil“ dieser Fusion ab 2027 letztlich nur 120.000 €. Das entspricht einer durchschnittlichen Haushaltsschwankung – mehr nicht !!! Und da stellt sich schon die Frage: Wollen wir dafür unsere Eigenständigkeit aufgeben und uns zusätzliche Verpflichtungen und Aufgaben, deren Ausmaße wir nicht genau kennen, tatsächlich jetzt auf die Schnelle dazu fusionieren???
Zwei Themenfelder haben die Einwohner von Walkenried, Wieda und Zorge in der Vergangenheit intensiv beschäftigt: 2). Abwassergebühren. Nirgendwo sind die Abwassergebühren so hoch wie in Walkenried. Seit Januar 2020 müssen die Bürgerinnen und Bürger 5,84 € für den Kubikmeter zuzüglich eine monatliche Grundgebühr von 13,50 € zahlen. Damit sind wir in Niedersachsen Spitzenreiter. Es ist das Ziel aller, die Kosten zukünftig zu senken. Das ist durchaus möglich, wenn der derzeitige Vertrag mit dem aktuellen Betreiber ausläuft. Für den dann zukünftigen Betrieb gibt es unterschiedliche Modelle. Hier bin ich optimistisch, dass wir in Zukunft geringere Abwassergebühren aufweisen können und damit eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Auch hier will ich noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass die genannten Themenfelder bzw. Problematiken völlig unabhängig von einer Fusion zu sehen sind und sich auch ohne Fusion lösen lassen bzw. gelöst werden müssen. Die politische Vertretung: Grundschulen, Kindertagesstätten und Feuerwehr Straßennamen Mein Fazit: Die Gemeinde Walkenried kann aus meiner Sicht auch in Zukunft überleben. Natürlich darf man die finanzielle Problematik nicht verdrängen oder „schönreden“. Allerdings erschließt es sich mir nicht, dass die Probleme bei einer Fusion verschwinden. Die Gemeinde Walkenried hat eine gute Infrastruktur. Wir können Baugebiete ausweisen, haben einen Bahnhof, Apotheke, Ärzte, Zahnarzt, Bäcker, Schlachter, Tankstelle und einen Einkaufsmarkt. Auch der Tourismus ist auf einem guten Weg, das belegen die steigenden Gästezahlen bzw. Übernachtungen. In meinen Augen lohnt sich weiterhin der Blick in den Oberharz. Hier liegen auch die Gemeinsamkeiten! Bis 1972 (Gebietsreform in Niedersachsen) gehörten wir zu Braunlage. Darüber sollte man noch einmal intensiv nachdenken. Zusatzinformationen aktualisiert von Herbert Miche, 01.11.2020, 14:43 Uhr Ältere Artikel finden Sie im Archiv.
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