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Presse
16.06.2020, 22:10 Uhr | HarzKurier v. 15. Junie 2020 / Thorsten Berthold Übersicht | Drucken
Zweier-Fusion: Walkenried braucht noch Informationen
Nach dem Aus der Südharz-Fusion sieht der Gemeinderat noch Beratungsbedarf


 Walkenried. Der Bürgerentscheid in Bad Sachsa ist erfolgt, die politische Konsequenz ist nun auch in der Gemeinde Walkenried offiziell: mit 7:5 Stimmen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Beendigung der Gespräche über eine Südharz-Fusion festgestellt und beschlossen.



 Allerdings könnten Gespräche in anderer Konstellation weitergehen. Wie Klaus-Erwin Gröger, Sprecher der Gruppe SPD/CDU erklärte, könne man nun die Möglichkeit einer Zweier-Fusion der Kommunen näher beleuchten. „Diese Situation, die das Land Niedersachsen in der Vergangenheit immer verneint hatte, muss jetzt in den Gremien neu vorbereitet und auch den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden. Wir haben Beratungsbedarf und können heute nur feststellen, dass die Dreierfusion zwischen Bad Sachsa, Bad Lauterberg und Walkenried aufgrund des positiven Bürgerentscheids in Bad Sachsa gescheitert ist“, fasste Gröger die Position der Gruppe zusammen.

Herbert Miche, Sprecher der Gruppe Die Parteilosen, wollte dies nicht so stehen lassen. „Jeder hier im Rat konnte sich in den vergangenen Wochen und Monaten Gedanken darüber machen, was in Bad Sachsa beim Bürgerentscheid passiert – und was die Konsequenzen daraus sind. Es gibt keine Notwendigkeit, etwas zu verschieben“, zudem die Position des Landes Niedersachsen in Bezug auf eine Zweier-Fusion bereits seit März dieses Jahres bekannt.
Das historische Votum vom 7. Juni in der Uffestadt hat aber auch noch weitere Auswirkungen. Aufgrund der Ablehnung der Südharz-Fusion sind der im August geplante Bürgerentscheid in Bad Lauterberg sowie der mögliche Bürgerentscheid in der Gemeinde Walkenried hinfällig. Dies erklärte Ulrich Lottmann, Pressesprecher des Landkreises Göttingen, nach Rückfrage mit der Kommunalaufsicht auf Nachfrage unserer Zeitung. „Die Formulierung des zuvor erfolgten Bürgerbegehrens hat gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (Paragraf 32 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz) eine tragende Bedeutung und darf im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Eine 3er-Fusion ist aufgrund des Bürgerentscheides in Bad Sachsa faktisch nicht mehr möglich.“ Auch der Text in der Frage dürfe nachträglich nicht verändert werden. „Dafür bedürfte es eines neuen Bürgerbegehrens“, verdeutlicht Ulrich Lottmann.
Aber auch in Bezug auf die Bürgermeisterwahl in Bad Sachsa hat der Kreissprecher neue Informationen. Dort gab es in der Politik Überlegungen, das Votum mit den Kommunalwahlen im Jahr 2021 zusammenzulegen. „Nach aktueller Rechtslage ist dies nicht möglich.“
Ein Hinauszögern der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters wäre nur bis zu drei Monaten zulässig, wenn sie dadurch mit einer anderen Wahl zusammengelegt werden könne.



aktualisiert von Herbert Miche, 16.06.2020, 22:15 Uhr

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